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In der Einbahnstraße

    Immer mehr Wismarer sowie Gäste der Stadt steigen aufs Fahrrad, das E-Bike oder den Elektroroller um. Die Vorteile: keine Parkplatzsuche, ohne Stau am Ziel, flexibel bei der Routenwahl und damit offen für spontane Abstecher ins Eiscafé oder an den Hafen.

    Wie hier in der Dankwartstraße ist das Fahren für Radfahrer im Gegenverkehr erlaubt. Foto: Hansestadt Wismar

    Um den Verkehrsraum, der allen zur Verfügung steht, optimal zu nutzen, sind beispielsweise der Radverkehr in der Fußgängerzone im Schritttempo erlaubt und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung befahrbar. Das verkürzt die Wege und funktioniert mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Entsprechende Schilder weisen das aus, Schutzstreifen markieren den Raum für den Radverkehr.

    In Gegenrichtung durch die Einbahnstraße – was Radfahrer und Autofahrer wissen müssen:
    ·  Schutzstreifen dürfen von Kfz nicht überfahren werden, es sei denn, es ist verkehrsbedingt erforderlich und eine Gefährdung des
    Radverkehrs ausgeschlossen.
    ·  Das Parken auf dem Schutzstreifen ist verboten.
    ·  Fürs Radfahren entgegen der Fahrtrichtung gilt an Straßenkreuzungen grundsätzlich die allgemeine Vorfahrtsregel, also rechts vor links.