Beim Wismarer EVB Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt geschafft „Teilhabe am Arbeitsleben“ heißt der Paragraph 161 im Sozialgesetzbuch. Er bedeutet nun für 87 Menschen im Landkreis Nordwestmecklenburg, die mindestens fünf Jahre lang arbeitslos waren, eine geregelte Arbeit, Bezahlung nach Tarif und die Chance auf den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt.
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