Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat für eine Widerspruchlösung bei der Organspende plädiert. Dies bedeutet, dass automatisch jeder als Organspender gilt – sofern zu Lebzeiten kein Widerspruch kom- muniziert wurde. „Das heißt: Die Entscheidung bleibt nach wie vor jeder und jedem selbst überlassen. Sie ist aber, wenn keine Spende gewünscht ist, nachvollziehbar und bindend festgehalten“, betonte Drese. Hintergrund ist, dass sich der Trend abnehmender Organspenden in Mecklenburg-Vorpommern fortsetzt. Wurden vor fünf Jahren durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) noch 119 Spenden im Land verzeichnet, waren es Ende 2022 nur noch 72. Gleichzeitig warten deutschlandweit 8.505 Menschen auf ein Spenderorgan, darunter auch etwa 200 Patienten aus Mecklenburg-Vorpommern.
Im Dezember hat auch der Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Änderung des Transplantations- gesetzes hin zu einer Widerspruchslösung beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern gehörte zu den mit- antragstellenden Ländern. Durch die Länderinitiative wird an die Bundesregierung appelliert, einen ent- sprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.