„Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdevolle Bestattung auf dem Friedhof und ein anerkennendes Gedenken.“ So lautet der erste Satz der Charta Friedhofskultur, der die Hansestadt Wismar jetzt offiziell beigetreten ist. Damit soll ein deutliches Zeichen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Friedhöfe gesetzt werden. Die Charta zeigt auf, wie wertvoll die Friedhofskultur für das Abschiednehmen und Erinnern jedes Einzelnen ist und verweist zudem auf das vielschichtige Spektrum der Friedhöfe, in kultureller, sozialer, historischer oder naturschützender Hinsicht. So sind die Friedhöfe unter anderem die Grünanlagen mit der höchsten Biodiversität und gleichzeitig die lebendigen, sich stets fortschreibenden Geschichtsbücher der Städte.
Bürgermeister Thomas Beyer betonte vor allem die sich aus dem ersten Satz der Charta ergebene Verpflichtung. „Auch für Menschen, die zum Beispiel keine Angehörigen mehr haben, die sich um eine Bestattung kümmern können und die deshalb ,von Amts wegen‘ bestattet werden, gibt es eine würdevolle Grabstätte mit Grabsteinen und Namensnennung der Verstorbenen“, sagte er. Die Grabstätte für „von Amts wegen“ Bestattete befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur anonymen Urnengemeinschaftsanlage auf dem Ostfriedhof. Es wurden bisher zwei von sechs Grabsteinen gelegt, die restlichen vier sollen folgen. Auf jedem der Steine sind acht Namensschilder befestigt – das Bestattungsgesetz MV sieht eine namentliche Kennzeichnung vor, wenn kein anderslautender Wille geäußert wurde.
Die Erinnerungskultur auf Friedhöfen ist indes im Wandel begriffen. Dem kommt die Friedhofsverwaltung mit verschiedenen Grabmodellen entgegen. „Wir arbeiten kontinuierlich an neuen Ideen“, sagt Friedhofsleiterin Grit Schaller-Uhl. „Der Friedhof ist ein Ort der Lebenden, der sich an den Bedürfnissen der Menschen heute ausrichten und weiterentwickeln muss.“
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