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Kein Schulgeld

Ab diesem Jahr müssen Azubis der Kranken- und Altenpflegehilfe sowie mehrerer Gesundheitsfachberufe für ihre Ausbildung in MV kein Schulgeld mehr bezahlen. Das Land stellt hierfür 2024 und 2025 jeweils drei Millionen Euro zur Verfügung. Die Schulgeldfreiheit umfasst alle Auszubildenen in den Bildungsgängen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische Bademeister, die an staatlich genehmigten oder anerkannten Er- satzschulen in freier Trägerschaft beschult werden.