Wer plant, sein Wohnhaus energetisch zu sanieren, sollte damit noch bis zum 1. Juli dieses Jahres warten, dann gibt es mehr Geld vom Staat dazu. Der bisher gewährte Zuschuss kann durch einen Energieeffizienzbonus um fünf Prozentpunkte steigen. Weitere fünf Prozentpunkte kommen für einen individuellen Sanierungsfahrplan hinzu. Außerdem erhöht sich der maximal zu fördernde Betrag um 25 Prozent auf 150.000 Euro (bislang nur 120.000 Euro) pro Wohneinheit.
Wie das alles im Detail funktioniert, weiß der geprüfte Energieberater Olaf Ehritt von der Ingenieur Union Schwerin. Er begleitet die Bauherren von der Planung bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten nach den Anforderungen der Förderbank KfW sowie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). „Meine Leistung umfasst in erster Linie die Fördermittelberatung. Gemeinsam mit dem Kunden ermittele ich, welcher Sanierungsumfang entsprechend seines Budgets für ihn sinnvoll ist“, erläutert Ehritt. Auf Wunsch übernehme er zusätzlich die Bauüberwachung.
Für die Zuschüsse hat die KfW Förderstandards festgelegt. Um zum Beispiel den Status Effizienzhaus 70 zu bekommen, müssen bei dem Gebäude die Fassade und das Dach gedämmt werden sowie die untere Geschossdecke, falls das Haus einen Keller hat. Für den Energieeffizienzbonus ist es zudem erforderlich, regenerative Anlagentechnik einzubauen, zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung.
Vom Staat gefördert werden auch einzelne Sanierungsmaßnahmen (mit 20 Prozent) sowie der Wohnneubau.
Einen Zuschuss gewährt der Bund darüber hinaus für die Leistungen von Beratern wie Olaf Ehritt. Bei der Planung und Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern sind es bis zu 10.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 40.000 Euro.