Mecklenburg-Vorpommern erhält durch das Gute-Kita-Gesetz von 2019 bis 2022 insgesamt ungefähr 106 Millionen Euro über Umsatzsteueranteile. Ende November wurde der letzte Bund-Länder-Vertrag dazu geschlossen. Sozialministerin Stefanie Drese sagt: „Es ist sehr positiv, dass der Bund die frühkindliche Bildung als eine nationale Zukunftsaufgabe begreift und erstmalig in so großem Umfang die Kommunen und Länder bei der Kindertagesförderung unterstützt.“
Mecklenburg-Vorpommern setzt die Bundesmittel (maximal jährlich 35,8 Millionen Euro) zur Finanzierung der Elternbeitragsfreiheit ein. Die Übernahme der Elternbeiträge durch das Land ist insgesamt mit rund 145 Millionen Euro jährlich veranschlagt. „Wir sorgen für mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in unserem Land. Denn durch die Kostenfreiheit erhöht sich der Anteil von Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern sowie von Kindern mit Migrationshintergrund mit nicht deutscher Familiensprache in Krippe, Kita, Tagespflege oder Hort“, betont Drese.