Neue Regel soll Manipulationen verhindern helfen

Seit dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue Vorschriften bei der Beantragung von hoheitlichen Dokumenten. Die Behörden dürfen dann Lichtbilder für Reisepässe, Personalausweise und elektronische Aufenthaltstiteln nur noch in digitaler Form annehmen und verarbeiten. Das papierne Passbild aus dem Fotostudio hat also ausgedient. Auch mitgebrachte Dateien auf Speichermedien können nicht mehr verwendet werden.
Stattdessen müssen die Bilder durch zertifizierte Fotografen über ein Cloud-basiertes System übermittelt oder direkt in der Behörde angefertigt werden. In Schwerin ist dies im Stadthaus möglich. Während des Termins zur Beantragung des Passes wird dann auch das biometrische Foto aufgenommen. Dabei fallen Gebühren in Höhe von sechs Euro pro Foto an. Wird das Foto im Fotostudio angefertigt, erhält der Kunde einen Code, mit dem der Behördenmitarbeiter das Bild später abrufen und zuordnen kann.
Hintergrund der neuen Regelung ist die zunehmende Manipulationsgefahr durch sogenannte „Morphing“-Techniken. Dabei werden mehrere Gesichtsbilder digital zu einem einzigen verschmolzen – das resultierende Foto enthält Merkmale mehrerer Personen. Die neuen Vorgaben sollen Täuschungen dieser Art bei der Ausweisbeantragung künftig verhindern.