Zuschüsse für Familienauszeit noch verfügbar

Abstand vom Alltag gewinnen und neue Kraft tanken: Auch in diesem Jahr sind noch Zuschüsse für eine gemeinsame Familienauszeit verfügbar. Auch die Rahmenbedingungen für Maßnahmen in dem Projekt sollen sich verbessern: Die Übernachtungspauschale für Familienbildungsmaßnahmen wird von 30 Euro auf 35 Euro pro Person und Übernachtung angehoben. Dies solle laut Sozialministerin Stefanie Drese das Angebot sichern und die steigenden Kosten besser abbilden.
Möglich ist die Inanspruchnahme einer geförderten Familienerholung immer dann, wenn mindestens eines der teilnehmenden Familienmitglieder Grundsicherung/ Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich bei einem Träger von Erholungsmaßnahmen anmelden.