Im Jahr 2020 sind 37 hauptamtliche Fachkräfte der Schulsozialarbeit an 36 Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg tätig. Dieses zentrale Angebot der Jugendhilfe für junge Menschen und deren Eltern konnte in der Vergangenheit gesichert und ausgebaut werden. Genauso gibt es in allen Sozialräumen des Landkreises Fachkräfte der Jugendsozialarbeit vor Ort, welche Angebote für die jungen Menschen vorhalten. Die Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit arbeiten partnerschaftlich zusammen, um gemeinsam die Lebenslagen junger Menschen zu verbessern.
Landrätin Kerstin Weiss sagt dazu: „Schul- und Jugendsozialarbeit sind sehr wichtig, und deshalb freue ich mich, dass die Stellen auf absehbare Zeit weiterhin ausfinanziert werden können. Das ist sehr gut investiertes Geld, denn Kinder und Jugendliche, die früh Hilfe erhalten, um schwierige Situationen zu meistern, werden später zu soliden Mitgliedern unserer Gesellschaft. Damit ist die Schulsozialarbeit ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit.“
Der Landkreis bekenne sich dazu, diese Angebote auch über das Jahr 2020 bis in die kommenden Jahre sicherzustellen und lasse diese Absicht in die Jugendhilfeplanung einfließen. Die notwendigen Mittel hierfür kommen einerseits vom Land, andererseits aber auch vom Landkreis und den Städten, Gemeinden und Trägern. Über den entsprechenden Einsatz der nichtverbrauchten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabeprogramm soll der Kreistag auf seiner Sitzung im Dezember entscheiden. „Weitere Mittel sind in den Haushaltsentwurf 2021 eingestellt“, fügt Weiss hinzu.
Die Fachdienstleiterin Jugend, Beate Dellin, sagt: „Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV hat den Landkreis Nordwestmecklenburg darüber informiert, dass auch das Land dem Landkreis in der kommenden Förderphase 2021/2022 ESF–Mittel für den Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit zur Verfügung stellt. Um Bedarfe vor Ort zu erfassen, findet weiter ein intensiver und regelmäßiger Austausch zwischen dem Landkreis als Jugendhilfeträger, den Kommunen, den Schulträgern und mit den freien Trägern der Jugendhilfe statt.“