Super-Wahltag am 26. Mai: In ganz Mecklenburg werden die Kreistage, Gemeindevertretungen und ehrenamtlichen Bürgermeister (Kommunalwahlen) sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.
Für die Kreistagswahlen ist Nordwestmecklenburg in sieben Wahlbereiche untergliedert und der Kreis Ludwigslust-Parchim in zehn Wahlbereiche.
Die Wahllokale haben am 26. Mai jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer in dieser Zeit nicht ins Wahllokal kommen kann oder möchte, darf seine Stimme auch per Brief abgeben. Dazu muss bis spätestens Freitag, 24. Mai, 12 Uhr, ein Wahlschein beantragt werden. Möglich ist dies schriftlich (postalisch oder per E-Mail) und persönlich bei der jeweils zuständigen Gemeindewahlbehörde. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag, also zum 26. Mai, 18 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde vorliegen, um gezählt zu werden.
Bei der Wahl des Kreistages und der Gemeindevertretung hat jeder Wähler drei Stimmen. Diese darf er verteilen, wie er möchte; er kann dreimal den gleichen Kandidaten ankreuzen (kumulieren), drei unterschiedliche Bewerber auswählen oder dem einen zwei Stimmen und einem anderen eine Stimme geben (panaschieren). Auch gültig wäre der Wahlzettel, wenn insgesamt nur ein- oder zweimal angekreuzt wird. Bei der Wahl der Bürgermeister hingegen gilt es, ein einziges Kreuz zu setzen. Es kann auch vorkommen, dass sich nur ein Kandidat bewirbt; in diesem Fall muss entsprechend „Ja“ oder „Nein“ markiert werden.
Während es bei den Kommunalwahlen also um Personen geht, wird bei der Wahl zum Europäischen Parlament über Listen abgestimmt (Parteien und andere politische Gruppierungen). Immerhin vierzig Listen stehen auf dem Wahlzettel zum EU-Parlament. Insgesamt haben 751 Abgeordnete einen Sitz im Europäischen Parlament; die derzeit meisten EU-Parlamentarier stellt Deutschland mit 96 Sitzen.
Die Euro-Abgeordneten werden ebenso wie die kommunalen Volksvertreter alle fünf Jahre gewählt. Um an den Kommunalwahlen teilnehmen zu dürfen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein für die Europawahl hingegen mindestens 18 Jahre.
Foto: Man kann nicht nur im Wahllokal wählen, sondern auch vorab per Briefwahl seine Stimme abgeben. © Christian Schwier, Adobe Stock