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Einstimmung auf die Wahlen

Am 26. September wird wieder gewählt – in Mecklenburg-Vorpommern gleich doppelt, denn die Bürger von MV bestimmen parallel zur Bundestagswahl die Zusammensetzung ihres Landtags. Manch einer weiß schon genau, welcher Partei und welchem Wahlkreiskandidaten er an jenem Sonntag seine Stimme geben wird – oder wenigstens, wem auf keinen Fall.

Deine Stimme zählt – wählen gehen! Foto: Ingo Bartussek, Adobe Stock

Sich zu überlegen, wo auf dem Wahlzettel man sein Kreuz setzt, ist aber noch eine Weile Zeit. In Ruhe nachdenken, die Entwicklungen in der Politik abwarten – das kann auch nicht verkehrt sein.
Trotzdem bereiten wir uns schon mal langsam auf die Wahlen vor.

Na, wer bekommt noch alle fünf Merkmale unserer demokratischen Wahlen zusammen?

Im Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes sind sie verankert: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

Aber was genau bedeutet dies? Der Bundestag gibt Auskunft:

  • Allgemein ist die Wahl, weil alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland das Stimmrecht besitzen – unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfes­sion, Beruf oder politischer Überzeugung. Jedoch müssen sie zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Unmittelbar ist die Wahl, weil die Wähler die Abgeordneten direkt – ohne Zwischeninstanz – wählen.
  • Frei ist die Wahl, weil die Bürger in ihrer Wahlentscheidung nicht beeinflusst oder unter Druck gesetzt werden.
  • Gleich ist die Wahl, weil jede Stimme gleich viel zählt und jede Art von Gewichtung unzulässig ist. Mit einer Einschränkung: Die Fünf-Prozent-Klausel besagt, dass Parteien, die bei der Bundestagswahl weniger als fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten, nicht in den Bundestag einziehen. Damit werden die Stimmen für diese kleinen Parteien nicht im Bundestag repräsentiert.
  • Geheim ist die Wahl, weil sichergestellt ist, dass die Wähler auf dem Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen können.

Fast alles gilt für die Wahl zum Landtag gleichermaßen. Ebenfalls in beiden Fällen haben die Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheiden sie sich für einen der Direktkandidaten ihres Wahlkreises. Mit der Zweitstimme stimmen sie für eine Partei oder Wählervereinigung.