Zum Inhalt springen

Kein harmloses Kraut

Alles gut mit Cannabis? Neue Regelungen und alte Fragen – besonders zum Jugendschutz

Die einen feiern, die anderen verstehen die Welt nicht mehr: Seit dem 1. April wurde Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Ziel ist es, dadurch den unkontrollierten Handel und auch den Konsum einzudämmen.

Cannabis
Cannabis: Konsumenten können den Anbau jetzt unter bestimmten Bedingungen selbst in die Hand nehmen. Foto: tampatra · Adobe Stock

Fest steht: Niemand muss jetzt sein Gras auf dem Schwarzmarkt unter zweifelhaften Bedingungen kaufen – Verunreinigungen oder sogar giftige Beimengungen sind hier teilweise ein Problem. Stattdessen darf jeder Erwachsene drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen und auch legal Cannabis bei Anbauvereinigungen und Clubs beziehen.

Allerdings bedeutet all dies nicht, dass es sich bei Cannabis um ein harmloses Kraut handelt. Mögliche Nebenwirkungen des Konsums können zum Beispiel eine mangelnde Konzentration und eine gestörte motorische Koordination, Übelkeit und psychotische Probleme sein – je nach Alter, Dosis und individueller Veranlagung. Vor allem dann, wenn der Konsum zur Gewohnheit wird, ist das mit psychischen, körperlichen und sozialen Risiken verbunden. Gerade im Fall von Heranwachsenden warnen Mediziner vor den Folgen des Kiffens: Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen birgt regelmäßiger Cannabiskonsum die Gefahr von kognitiven Leistungseinschränkungen und Entwicklungsdefiziten im emotional-sozialen Bereich. Darauf macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufmerksam. Dieses Risiko sei umso größer, je häufiger Jugendliche den Rausch nutzen würden, um unangenehme Situation oder Gefühle erträglicher zu machen – die Gefahr einer Abhängigkeit ist groß.

Für Minderjährige bleiben auch mit dem neuen Gesetz Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis verboten. Wenn Erwachsene Hasch an Minderjährige weitergeben, ist dies eine Straftat. Junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren sollen in Anbauvereinigungen, in denen sie Mitglied sind, lediglich Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt bekommen. Medizinisch sinnvoll kann Cannabis bei der Behandlung von Schmerzen sein. Bereits seit 2017 ist ein medizinisch begründeter Einsatz möglich, für den entsprechende Medikamente verschrieben werden.
www.bzga.de

Schlagwörter: