Fragen und Antworten zum Thema geplante Impfpflicht
Wegen zunehmenden Masern-Erkrankungen erwägt die Bundesregierung eine Impfpflicht. Die Kaufmännische Krankenkasse befürwortet diese, denn eine Datenauswertung der Ersatzkasse bestätigt diesen Trend: Allein für das erste Halbjahr 2018 registrierte die Ersatzkasse bundesweit 50 Masernfälle unter ihren Versicherten.
Der Apotheker Sven Seißelberg sagt dazu: „Dass es in Ländern wie Deutschland, in denen die Masern bereits als besiegt galten, zunehmend mehr Erkrankungen gibt, macht die Dringlichkeit einer konsequenten Impfung gegen das Virus deutlich.“ Eine höhere Impfquote sei dringend erforderlich, denn erst wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern immun seien, gelte die Krankheit als ausgerottet.
Warum sind Masern so gefährlich?
Wenn die Krankheit ausbricht, können mögliche Komplikationen wie Lungenentzündung oder Hirnhautentzündung (Meningitis) auftreten. Das Risiko dafür steigt mit zunehmendem Alter. Als Spätfolge einer Maserninfektion kann es nach Jahren zu einer Entzündung der Nervenzellen des Gehirns und des Rückenmarks kommen, die zum Ausfall von Gehirnfunkwtionen und zum Tod führt.
Wer sollte sich wann impfen lassen?
Laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollte die erste Masernimpfung im Alter von 11 bis 14 Monaten, die zweite mit 15 bis 23 Monaten erfolgen (Grund-Immunisierung). Eine weitere Impfung empfiehlt die Kommission für alle nach 1970 Geborenen ab 18 Jahren mit nicht dokumentiertem Impfstatus, ohne bisherige Impfung oder mit nur einer Impfung im Säuglings- oder Kleinkindalter. Gegen Masern wird üblicherweise in Kombination mit Mumps, Röteln und gegebenenfalls Windpocken geimpft.
Wer kann sich nicht impfen lassen?
Vor allem Menschen mit eingeschränktem Immunsystem, aber auch Schwangere können sich nicht gegen Masern impfen lassen. Sie sind auf den „Herdenschutz“ angewiesen – also eine möglichst große Anzahl an geimpften Personen in ihrer unmittelbaren Umgebung, die ihnen Schutz vor der Ansteckung und Ausbreitung der Krankheit bieten.