Weißer Ring macht Mut zur Zivilcourage: Auch im digitalen Raum gegen Hetze eintreten

Jeder kann helfen, wenn er Zeuge eines Verbrechens wird – im echten Leben wie auch digital. Darauf macht der Weiße Ring anlässlich des Tages der Zivilcourage am 19. September aufmerksam. Deutschlands größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer will damit Mut machen, sich für andere Menschen einzusetzen, wenn diese beispielsweise beleidigt, diskriminiert oder bedroht werden.
Zivilcourage kann dabei viele Gesichter haben. Wenn beispielsweise jemand in der Öffentlichkeit beleidigt wird, können andere Menschen eingreifen und handeln, und damit Betroffenen zeigen, dass sie in dieser Situation nicht allein sind. Im Prinzip kann jeder helfen, wenn er Zeuge eines Verbrechens wird.
Das gilt auch für den digitalen Raum. Auch hier komme es darauf an, gegen Hass und Hetze einzutreten, so der Weiße Ring. Die Organisation empfiehlt, in der digitalen Kommunikation sachlich, konstruktiv und desekalierend aufzutreten und sich dagegenzustellen, wenn andere menschenverachtende Inhalte posten.
Gleichzeitig betont die Organisation, dass sich niemand in einer Schlägerei dazwischenwerfen und selbst gefährden solle. Auch aus der Distanz sei Hilfe möglich, wenn es die Situation erfordere. So könne beispielsweise jeder unter der Nummer 110 die Polizei rufen. Auch der Deeskalation kommt eine wichtige Rolle zu. Oft könne es schon helfen zu handeln, bevor sich eine Situation zuspitzt.
Genauso wichtig ist es, als Helfer nicht allein zu sein. Manchmal reicht es schon, anderen einen Anstoß zu geben, sie aktiv anzusprechen und um Unterstützung zu bitten. Der Gedanke „Ein anderer wird schon helfen“ trägt dazu bei, dass eine schweigende Menge zusieht und mit dieser Haltung den Täter stärkt.
Der Weiße Ring nennt einen weiteren Grund, auch bei verbalen Attacken einzugreifen: Wer hinschaut und hinhört, kann auch dazu beitragen, bei möglicherweise strafbaren Aussagen Beweise für eine Strafverfolgung zu sammeln. Und noch etwas gehört zur Zivilcourage: sich im Falle einer Straftat um das Opfer zu kümmern.