Die Schulferien sind zur Erholung da. Jedoch empfiehlt es sich für so manchen Schüler, in diesem Sommer die eine oder andere Stunde fürs Lernen abzuzwacken, ist doch coronabedingt manches auf der Strecke geblieben.
Weil dafür oft professionelle Hilfe von Nöten ist, hat sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns entschlossen, Eltern und Schüler wie schon im vergangenen Jahr als Teil mehrerer Maßnahmen gegen Lernrückstand finanziell zu unterstützen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Das Bildungsministerium unseres Landes zahlt pro Nachhilfestunde (45 Minuten) bis zu 12,50 Euro für maximal 30 Stunden. Es kann also im Höchstfall 375 Euro pro Schüler, der professionelle Nachhilfe in Anspruch nimmt, beansprucht werden.
Das Geld gibt es selbst dann, wenn bereits finanzielle Hilfe zur Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezogen wird.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang professionelle Nachhilfe?
Vom Bildungsministerium heißt es dazu: „Anbieter von Lern- und Förderangeboten können zum Beispiel Nachhilfe-Institute oder aber Einzelpersonen sein, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind, in Mecklenburg-Vorpommern ansässig oder niedergelassen sind und ihre Angebote hier im Land unterbreiten.“
Gilt das Förderangebot der Landesregierung nur für Nachhilfestunden in Präsenz?
Bei vielen Anbietern können auch online Stunden genommen werden. Das ist nicht nur sicherer, sondern spart auch Anfahrtswege. Jedoch ist laut Ministerium die Präsenz zu bevorzugen.
Für den Zuschuss Nachhilfe einzeln oder in Gruppen nehmen?
Beides ist möglich. Bedingung: Die Gruppe darf acht Teilnehmer nicht überschreiten.
Welche Art Schule muss der Schüler für die Förderung besuchen?
Eine allgemeinbildende Schule oder ein Fachgymnasium muss es sein. Zu den allgemeinbildenden Schulen zählen Grundschulen, Regionale Schulen, Gymnasien, Kooperative Gesamtschulen, Integrierte Gesamtschulen und Förderschulen.
Das Angebot kann also zum Beispiel nicht von Berufsschülern und Besuchern der Abendschule in Anspruch genommen werden.
Wie kommen Eltern oder volljährige Schüler an die Förderung?
Beim Landesförderinstitut MV (LFI) kann per E-Mail ein Berechtigungsschein angefordert werden: lernferien.mv@lfi-mv.de lautet die Adresse. Auf dem Bogen bestätigt die Schule, dass der Schüler tatsächlich diese Schule besucht.
Auf der Website des LFI gibt es alle weiteren Informationen dazu sowie mehrere Formulare zum Herunterladen.
Wird der Zuschuss auf das Konto der Eltern oder des Schülers überwiesen?
Nein, Empfänger der Förderung sind die Nachhilfeanbieter. Sie holen sich die Fördergelder direkt vom Landesförderinstitut ab. Eltern oder Schüler müssen beim Anbieter nur bezahlen, was über die 12,50 Euro pro Stunde bei maximal 30 Stunden hinausgeht.
Kann die Förderung auch für Nachhilfe im kommenden Schuljahr in Anspruch genommen werden?
Nein, das Lern- und Förderprogramm ist bis zum letzten Freitag in den Ferien, 30. Juli, begrenzt.